easyCARD E-BIKE Diebstahlschutz
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Die easyCARD VELO oder E-BIKE gibt es als Karte im Kreditkartenformat (die wir per Post verschicken) oder als digitales Zertifikat (das wir per E-Mail verschicken). Sie bestimmen, welche Variante Sie kaufen möchten.
Ganz easy: Nach dem Kauf der easyCARD VELO oder E-BIKE registrieren Sie sich in unserer Datenbank unter Angabe der easyCARD-Karten-Nummer und der Rahmennummer Ihres Fahrrads. Die Kombination „easyCARD-Karten-Nummer / Rahmennummer des Fahrrades“ ist im Schadenfall der Identifikator. Sie legen die Registrierungsbestätigung (erhalten Sie nach der Registrierung per E-Mail) im Schadenfall vor und der Schaden wird reguliert.
Der Versicherungsgeber ist die Kravag Logistics Versicherungs AG. Unter dem Dach der R+V Versicherungsgruppe zählt Kravag Logistics als leistungsstarker Spezialversicherer im Kraftfahrzeug- und im Transportbereich zu den Marktführern in Deutschland.
Das Fahrrad muss mindestens mit einem gegen Kälte (-spray) geschützten Sicherheits-Bügelschloss bzw. einem stahlummantelten Sicherheits-Stahlseilschloss gegen die einfache Wegnahme geschützt sein. Dieses muss am Rahmen und einem festen Gegenstand (z.B. Laternenpfahl) befestigt sein.
Ihre kostenlose und unverbindliche Anmeldung in der easyCARD COMMUNITY ist die Voraussetzung dafür, dass Sie eine easyCARD VELO oder E-BIKE kaufen können.
Die easyCARD COMMUNITY (managed by easyCARD Community Deutschland GmbH) hat mit dem Versicherungsgeber (der Kravag Logistics Versicherungs AG) einen sogenannten Gruppenversicherungsvertrag für die easyCARD VELO oder E-BIKE abgeschlossen. Dieser Community und damit den Berechtigten des Gruppenversicherungsvertrages treten Sie beim Kauf einer easyCARD VELO oder E-BIKE bei, indem Sie bei der Registrierung Ihre easyCARD-Karten-Nummer und die Rahmennummer des Fahrrades angeben.
Mit der easyCARD VELO oder E-BIKE werden Fahrräder mit einem Neuwert ab Erstkaufdatum von 200 Euro bis 4000 Euro versichert.
Bei Neufahrrädern (=> Fahrräder nicht älter als 7 Tage bei Abschluss der Versicherung) beginnt der Versicherungsschutz mit dem Tag der Registrierung rückwirkend zum Kaufdatum der easyCARD VELO oder E-BIKE.
Bei Gebrauchtfahrrädern beginnt der Versicherungsschutz nach einer Wartezeit von einem Monat gerechnet vom Kaufdatum der easyCARD.
Der Eurobetrag auf der easyCARD VELO oder E-BIKE gibt an, bis zu welchem Höchstbetrag (Fahrradneupreis) Leistungen im Schadenfall erbracht werden.
Der Neuwert ist auf dem Kaufbeleg Ihres Händlers abgebildet. Falls Sie den Neuwert Ihres Fahrrades nicht kennen (z.B. Geschenk), erfahren Sie diesen bei einem Händler, dem Hersteller oder über unseren Kundenservice.
- Ja, wenn Sie sich innerhalb der Laufzeit der Versicherung ein neues Fahrrad kaufen und dies der easyCARD Deutschland GmbH telefonisch oder per E-Mail mitteilen. Der volle Versicherungsschutz geht dann auf die neue Rahmennummer des Fahrrads über.
- Ja, wenn Sie innerhalb der Laufzeit von 12 Monaten Ihr Fahrrad verkaufen, bleibt dieses Fahrrad weiterhin zu den geltenden Bestimmungen versichert. Der neue Besitzer muss lediglich den Kaufbeleg des versicherten Fahrrades und die easyCARD oder die Registrierungsmail im Schadenfall vorlegen.
- Schäden- die unter Garantie / Gewährleistung fallen und die durch andere Versicherungen abgedeckt sind (z.B.Haftpflicht)
- Schrammen / Kratzer an Lackierung
- Schäden, die nicht die Funktion beeinträchtigen
- nicht-bestimmungsgemäßer Gebrauch
- nicht-fachgerechte Reparaturen (Eingriffe, An- und Umbauten)
- Vorsatz
- vergessen, verlieren, liegen lassen
- Pfändung, Beschlagnahmung
- Kosten für ein Leihfahrrad
- Fahrrad älter als 12 Monate ab Erstkaufdatum
- Nicht-private Nutzung (Vermietung, gewerbliche Nutzung)
- Schäden aus Kriegen, Bürgerkriegen oder kriegsähnlicher Ereignisse, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen
- Streik, Aussperrungen, Arbeitsunruhen
- terroristische oder politische Gewalthandlungen
In diesem Fall legen Sie uns im Schadenfall Ihre Registrierungsbestätigung vor, auf dieser ist Ihre Kartennummer ebenfalls ersichtlich.
Nein, es erfolgt keine Auszahlung.
1. Melden SIe den Diebstahl schnellstmöglich der Polizei. Diese nimmt den Schaden auf und gibt dem Vorgang eine Nummer.
2. Gehen Sie unter www.easyCARD.de auf die Auswahl „Schaden melden“.
3. Füllen Sie bitte das Schadenformular aus und machen hiervon einen Ausdruck. Auf dem Schadenformular ist vermerkt welche Dokumente für die Schadensbearbeitung von der easyCARD Deutschland GmbH benötigt werden.
4. Übersenden Sie die Dokumente vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail oder Fax an die easyCARD Deutschland GmbH (Kontaktdaten auf dem Schadenformular).
Dann besteht kein Versicherungsschutz.
easyCARD Deutschland informiert Sie im Schadensfall über einen Servicepartner in Ihrer Nähe. Dort werden dann eventuelle Reparaturen durchgeführt, oder Ihr neues Rad für Sie bereitgestellt.
Sie müssen sich innerhalb von 21 Tagen nach Kauf der easyCARD VELO oder E-BIKE registrieren. Wir übersenden Ihnen dann eine Registrierungsbestätigung per E-Mail, die Sie im Schadenfall vorlegen müssen.
Das geht, aber dann sind Sie unterversichert. Der Versicherer trägt alle Reparaturkosten/ Kosten für ein Ersatzfahrrad nur bis zum Neupreis von 250,00 Euro.
Bei der easyCARD VELO oder E-BIKE gibt es keine Selbstbeteiligung. Es entstehen für sie lediglich die Kosten zur Übermittlung der Dokumente.
Ihr Versicherungsschutz endet spätestens nach einem Jahr, gerechnet vom Tag des Erstkaufdatums Ihrer easyCARD VELO oder E-BIKE. Eine Verlängerung ist maximal 2 mal möglich (maximal 36 Monate).
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Deutschland, Belgien, Dänemark, finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz und USA.
Nein, der Versicherungsschutz verlängert sich nicht automatisch. Vor Ablauf des Versicherungsschutzes bekommen Sie eine SMS oder E-Mail mit einem interessanten Angebot für den Kauf einer neuen easyCARD bzw. mit dem Angebot, dasselbe Fahrrad ein weiteres Jahr zu versichern. (Ein Fahrrad (mit der gleichen Rahmennummer) kann maximal 36 Monate lang ab Erstkaufdatum versichert werden.)
Wichtig!
Der Vertrag für das versicherte Fahrrad endet vorzeitig, wenn der Wert entstandener Reparaturen den Neupreis des Rades erreicht oder ein neuwertiges Fahrrad als Ersatz überreicht wird.
Neufahrrad:
Ein Fahrrad ist ein Neufahrrad, wenn innerhalb von 7 Tagen ab Kaufdatum (entscheidend ist das Datum des Kaufbelegs) eine passende easyCARD VELO oder E-BIKE gekauft wurde.
Gebrauchtfahrrad:
Ein Gerät ist ein Gebrauchtfahrrad, wenn ab dem 8. Tag ab Kaufdatum (entscheidend ist das Datum des Kaufbelegs) eine passende easyCARD VELO oder E-BIKE gekauft wurde.
Dies hängt vom Hersteller und vom Fahrradtyp ab. Hier ein paar typische Stellen, an denen Rahmennummern zu finden sind:
1. an der Unterseite des Tretlagers
2. am Rahmenrohr unterhalb des Sattels rechts oder links
3. am Rahmensitzrohr im oberen oder unteren Drittel
4. am vorderen Rahmenrohr
5. am Steuerkopf rechts, links oder frontal
6. an der Radaufhängung der Hintergabel an der linken Seite
7. an der Gepäckträgerbefestigung.
Nein! Die easyCARD E-BIKE ist eine Zusatzversicherung.
Ja, wenn es nicht älter als 12 Monate ist (ab Erstkaufdatum). Beim Kauf einer easyCARD VELO oder E-BIKE tritt der Schutz für ein gebrauchtes Rad nach einer vierwöchigen Wartezeit in Kraft.